HAHN Rechtsanwalt
HAHN Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Prof. Harald Hahn

Dozent für IT-, Medien- und Datenschutzrecht

Hochschule Darmstadt

Fachbereich GW

 

Die Rechtsanwaltstätigkeit

Nach Abschluss des Jurastudiums in Berlin und Heidelberg und Absolvierung des Referendardienstes am Landgericht Heidelberg wurde ich 1974 als Rechtsanwalt am Amtsgericht Heidelberg und den Landgerichten Heidelberg und Mannheim zugelassen. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit war von Anfang an zivilrechtlich ausgerichtet. Nach kurzer Zeit spezialisierte ich mich auf die neue Herausforderung des Computerrechts. Ab 1995 kamen Internetrechtsmandate hinzu. Gefördert wurde meine eindeutige Spezialisierung auf internetrechtliche Themen durch die Beteiligung an dem ersten bundesweiten Domainrechtsfall um die Domain „heidelberg.de“. Bekanntlich wurde in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren der Stadt Heidelberg die Domain „heidelberg.de“ zugesprochen.  In der Folge schlossen sich fast alle Gerichte der Argumentation des Landgerichts Mannheim an und das änderte letztendlich das Suchverhalten von uns allen.


Die Beschäftigung mit diesen internetrechtlichen Fragen begeisterte mich und ich beschloss, mich auf diese Rechtsprobleme zu konzentrieren. Aufgrund meiner Veröffentlichung zu diesem Urteil und zu anderen Fragen des Internetrechts wuchs der Mandantenstamm sprunghaft.


An folgenden Weg weisenden Fällen – neben dem Fall „heidelberg.de“ war meine Kanzlei beteiligt:

  • an dem ersten Strafverfahren wegen Domainpiraterie in den Jahren 1996 und 1997. Ein Mandant hatte sich etwa 100 Domains von einem Händler gekauft, darunter zum Beispiel die Domains aeroflot, aldiana, alitalia, alte-leipziger, bols, citroen, deutschland2001, epson, evangelische-kirche, fegro, germany200 u.s.w. Ich konnte erreichen, dass die Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden.
    

 
  • an dem ersten Verfahren um eine .com-Domain in Deutschland. Es ging um die Domain deta.com. Sie wurde vom Landgericht Braunschweig der amerikanischen Firma Deta zugesprochen.
    

 
  • an dem Verfahren raab-karcher.com, an dem es interessanterweise auch um die Reduktion des beantragten Gegenstandswertes von 3 Millionen DM ging. Der Streitwert wurde in unserem Sinne vom Landgericht auf verträgliche 50.000 DM verringert. Außerdem ging es in diesem Verfahren um die Frage eines möglichen Schadensersatzes wegen des Vorenthaltens einer Domain.
    
Die Veröffentlichungen der Urteile führten auch zu einem verstärkten Interesse der Medien an meiner Kanzlei. So kam es zu einer Kooperation mit der Zeitschrift „Finanztest“ und Zusammenarbeiten mit dem Fernsehsender ARD.

Veröffentlichungen

Ich habe entsprechend meiner internationalen Ausrichtung nicht nur in Deutschland ein Handbuch und Kommentar zum Fernabsatzrecht veröffentlicht (Co-Autor Prof. Dr. Thomas Wilmer), sondern auch ein Handbuch zum Fernabsatzrecht in Österreich.

Der deutsche Kommentar mit systematischer Darstellung des Online-Handels erschien 2002 in erster Auflage im Heidelberger C.F.Müller-Verlag. Es wurden 2005 in einer 2. neu bearbeiteten Auflage gesetzliche Änderungen und wesentliche Entwicklungen des Online-Handels berücksichtigt. Von mir wurden vor allem die Rechtsfragen des Haustürgeschäfts und die §§ 312, 312a, 661a, 676h BGB, §§ 48a, 48d, 48e VVG und der Art. 29a EGBGB bearbeitet.

Das Werk wurde von der Kritik mit Lob aufgenommen:

"... kann das Werk ... guten Gewissens weiterempfohlen werden. Sein Besitzer kann einer praktischen Fallbearbeitung gelassen entgegen sehen" Oberregierungsrat Thorsten Vehslage in Telekommunikations- und Medienrecht 06/2002

"Das Werk ist ... hervorragend geeignet, um dem Praktiker, der sich nicht jeden Tag mit der Materie des Fernabsatzrechts befasst, einen schnellen und sicheren Einstieg in die einschlägigen Vorschriften zu ermöglichen." Prof. Dr. Olaf Sosnitza, in Computer und Recht 05/2003

Das Handbuch zum österreichischen Fernabsatzrecht erschien 2005 im Wiener Springer-Verlag. 

Das österreichische Handbuch wurde u.a. so besprochen: „Das neue Handbuch stellt eine der interessantesten Darstellungen des Fernabsatzrechts dar und ist insbesondere aufgrund seiner rechtsvergleichenden Darstellung für den interessierten Leser eine Fundgrube.“ Rechtsanwalt Ralf Hansen auf www.duessellaw.de/fernabsatzaustria.htm

Im Autohaus-Verlag, München erschien 2007 von mir in 1. Auflage das Buch „Onlinehandel, rechtlich richtig“, das sich vor allem mit dem Onlinehandel mit Kraftfahrzeugen beschäftigt (Co-Autor Joachim Otting).

Zu einer sachlichen Information breiter Bevölkerungsschichten kam es auch durch eine regelmäßige Kolumne von mir in der Fachzeitschrift „PC Games Hardware“ in den Jahren 2002 bis 2006.

Meine Kanzlei veröffentlichte Artikel in der Zeitschrift MC ( = Management und Computer in der Anwaltskanzlei, herausgegeben vom Deutschen Anwaltsverein) und informierten dadurch Anwälte über das seinerzeit recht unbekannte Gebiet des Informationsrechts. So schrieb ich zusammen mit einem Kanzleimitarbeiter zum Beispiel in der MC im Dezember 2001 einen Aufsatz über „die Onlineauktion und strafrechtliche Konsequenzen des Eigengebots“. Es folgte im Januar 2002 ein Aufsatz über die Änderungen auf internetrechtlichem Gebiet durch das gerade in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. In der Ausgabe von Mai 2002 berichteten wir über aktuelle Neuerungen aus dem Recht der Informationsgesellschaft, im Juni 2002 über aktuelle Rechtsprechung zum Informationsrecht und im Januar 2003 über neuere Urteile zu Onlineauktionen und zum Domainrecht.          

Da unsere Kanzleiseiten im gesamten deutschen Sprachraum aufgerufen werden, haben sich seit 2000 die Anzahl der Anfragen aus dem deutschsprachigen Ausland, insbesondere aus Österreich, gesteigert. Dies hat dazu geführt, dass ich ein Wiener Büro der Kanzlei im 1. Gemeindebezirk aufbaute. Von 2004 bis 2010 war ich als sog. europäischer Rechtsanwalt Mitglied der Österreichischen Rechtsanwaltskammer mit zunehmendem Mandantenstamm, vor allem aus dem IT- und Mediensektor.

Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen

Neben den Lehrveranstaltungen an der Hochschule Darmstadt habe ich zahlreiche Vorträge für die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar (teilweise in Verbindung mit Örtlichen Telekomzentren), die Industrie- und Handelskammer Heidelberg, für das Kompetenzzentrum e-Commerce Rhein-Neckar, für Elco Süd-West, das Kompetenzzentrum Landau sowie für den Konferenzveranstalter Computas gehalten. Die Vorträge befassten sich meist mit internetrechtlichen und fernabsatzrechtlichen Themen. Ferner war ich zeitweise für die Schwetzinger Rechtsanwaltsfortbildung „Seminare im Schloss“ tätig und bildete hier spezialisierte Rechtsanwälte zu internetrechtlichen Fragen fort.

Auf Grund meiner Tätigkeit in Österreich wurde ich als Referent zu einer Gastvortragsreihe des renommierten Instituts für Informationsrecht der Universität Wien eingeladen und habe hier in einer Reihe u.a. mit Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren gelehrt.

Seit dem Wintersemester 2000/2001 bin ich als Dozent für die Hochschule Darmstadt auf dem Gebiet des Internet- und Datenschutzrecht im Fachbereich Informationsrecht, Informatik und Soziales und Kulturelles (SuK) tätig. Ich hielt und halte seit dieser Zeit Vorlesungen u.a. mit den Themen „Einführung ins deutsche Recht“, „Einführung ins Internetrecht“, „Rechtsdurchsetzung“, „Onlinerecht“, „Legal Aspects of Multimedia“ und „Datenschutzrecht“ mit bis zu 8 Semesterwochenstunden. Im Fachbereich Informatik habe ich ab dem Wintersemester 2004/2005 das neu implementierte Fach „Datenschutzrecht“ übernommen. Seit einem Jahr unterrichte ich am Fachbereich Mathematik und Naturwissenschaft der Hochschule  Darmstadt Internet- und Datenschutzrecht.

Seit 2008 betreue ich im Fachbereich Informationsrecht der Hochschule Darmstadt Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten vor allem aus dem datenschutzrechtlichen Bereich. Eine Folge der Übertragung einer Honorarprofessur.

Ab dem Sommersemester 2008 unterrichte ich das Fach Medienrecht an der privaten Fachschule Druck und Medien der Fa. Hauchler Studio GmbH & Co. KG, 88400 Biberach/Riß im Rahmen der IHK-anerkannten Ausbildung zum Medienfachwirt.

 

Weitere datenschutzrechtliche Tätigkeiten
Neben meiner Unterrichtstätigkeit als Professor an der Hochschule Darmstadt betreue ich mehrere Firmen in Heidelberg und Berlin als externer Datenschutzbeauftragter; so z.B. die Wirbelsäulentherapie GbR und die Theraktiv GbR in Heidelberg und die Markthalle Neun GmbH in Berlin.

 

 

 

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